Prüfplakette
Wartung von Brandschutztüren
Wussten Sie, dass 70 % aller Betriebsstätten, die durch einen Brand geschädigt wurden, nicht wieder neu eröffnen bzw. nach kurzer Zeit von Insolvenz betroffen sind? Eine wichtige Rolle hierbei spielen Leistungsverweigerungen der jeweiligen Feuerschutzversicherung. Von den zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen nicht befolgter Brandschutzbestimmungen ganz zu schweigen. Dieses Risiko können Sie vermeiden!
Brand- und Rauchschutztüren und damit verbunden auch Feststellanlagen sowie Türen im Bereich von Rettungswegen müssen einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft und gewartet werden. Die Pflicht zur Wartung ergibt sich indirekt aus der jeweiligen Landesbauordnung und direkt aus der Arbeitsschutzrichtlinie 1.7 für Betriebsstätten. Diese Bestimmungen definieren einen Standard, der auch von der Versicherungswirtschaft als bindend angesehen wird.
Sie können die jährlichen Wartungen durch eine sachkundige Person selbst vornehmen oder durch eine kompetente Fachfirma ausführen lassen. Fragen Sie uns an, gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die Wartung oder auch Reparaturen von Brand-, Rauchschutz- oder Mehrzwecktüren mit oder ohne Feststellanlagen. Wir haben alle wichtigen Komponenten im Blick, um mit Ihnen gemeinsam die bauaufsichtliche Zulassung der Anlagen im jeweiligen Umfeld zu erhalten oder bei mangelhaften Elementen soweit möglich, wiederzuerlangen.
So können Sie als Immobilienbetreiber ruhiger schlafen. Denn die Verantwortung für die Sicherstellung der vorgeschriebenen brandschutztechnischen Standards nimmt Ihnen niemand ab.